Nebenberuflich selbständig machen – so geht’s!

Nebenberuflich selbständig

Mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen finden nebenberuflich statt.

D.h. der Gründer gibt seine bisherige Tätigkeit nicht komplett auf, sondern übt diese weiterhin aus. Die selbständige Tätigkeit gilt nur als Nebenbeschäftigung.

Zumeist sind nebenberufliche Existenzgründer auch weiterhin auf die Einnahmen aus ihrem Hauptberuf angewiesen. Sie wollen „nur mal schauen“, ob die selbständige Tätigkeit sich lohnt und sich dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt komplett selbständig machen.

Auch aus der Arbeitslosigkeit ist es möglich, sich nebenberuflich selbständig zu machen.

Häufiges Ziel der nebenberuflichen Gründungen ist auch, sich den ein oder anderen Euro zu seinem Gehalt dazuzuverdienen.

Was dabei beachtet werden muss, erfahrt Ihr im folgenden Artikel.

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