Existenzgründungszuschuss erfolgreich beantragen

Wie Du einen Existenzgründungszuschuss beantragst

Es gibt die unterschiedlichsten Motivationen, den Weg in die Selbständigkeit zu suchen. Häufig ist das Ziel einer Existenzgründung die Arbeitslosigkeit zu beenden und eine neue berufliche Perspektive zu erhalten.

Für diese Gruppe von Selbständigen (und auch nur für diese!) gibt es den sogenannten Existenzgründungszuschuss.

Der Existenzgründungszuschuss ist ein Fördermittel des Staates von dem arbeitslose Gründer in der Zeit bis zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

D.h. wenn Ihr arbeitslos gemeldet seid und vorhabt Euch selbständig zu machen, gibt es die Möglichkeit eine staatliche Förderung zu beziehen.

Natürlich gibt es bei der Beantragung des Existenzgründungszuschuss einiges zu beachten. Der Staat schenkt einem schließlich nicht einfach so sein Geld 🙂

Was Ihr tun müsst, um den Existenzgründungszuschuss erfolgreich zu beantragen, zeige ich Euch im heutigen Artikel.

Höhe und Dauer des Existenzgründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird für einen befristeten Zeitraum gewährt:

  • Der Existenzgründungszuschuss kann für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gewährt werden
  • In den ersten 6 Monaten erhaltet Ihr einen Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gewährten Arbeitslosengelds + 300€ für die soziale Absicherung (also z.B. Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung)
  • Nach Ablauf der ersten 6 Monate, könnt Ihr bis zu 9 weiterere Monate die Förderung von 300€ weiterbeziehen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. Ihr habt keinen Rechtsanspruch!
  • Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, wird aber bei der Krankenkasse zur Berechnung des Beitrags herangezogen
  • Die Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Die maximale Höhe des Existenzgründungszuschuss beträgt 18.000€

Wenn Ihr die Möglichkeit habt diese Fördermittel zu beantragen, sollte Ihr das in jedem Fall tun.

Gerade in der Gründungsphase Eures Unternehmens ist es wichtig, sein Geld beisammen zu halten. Bei den wenigsten neugegründeten Unternehmen stimmt sofort der Umsatz, werden von Beginn an ordentliche Gewinne eingefahren. Nein, ganz im Gegenteil: Meist müssen sich Gründer Geld von der Bank leihen, Investoren suchen, die an Geschäftsidee glauben, usw.

Da ist es ein großer Vorteil, wenn man sich zumindest für ein halbes Jahr keine Sorgen um den eigenen Lebensunterhalt machen muss.
Und genau dafür ist der Existenzgründungszuschuss gedacht!

Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss zu erhalten

Du musst einige persönliche Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung beantragen zu können.

Persönliche Vorraussetzungen für den Existenzgründungszuschuss

  • Du musst mindestens seit 1 Tag arbeitslos gemeldet sein
  • Du musst mindestens 150 Tage Restanspruch für das Arbeitslosengeld I haben
  • Du darfst das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 🙂
  • Du darfst in den letzten 24 Monaten nicht schon einmal einen Existenzgründungszuschuss bezogen haben

Falls Du gegen einen dieser oben genannten Punkte verstößt, dann vergiss es, aus der Traum, keine Chance! Also nicht mit der Selbständigkeit, aber mit dem Gründungszuschuss.

Mit dem zweiten Punkt will der Gesetzgeber verhindern, dass jemand den Plan hat sich selbständig zu machen, aber zuerst das Arbeitslosengeld „mitnimmt“ und sich hinterher auch noch fördern lässt.

Wenn Du die oben genannten Kriterien erfüllst, dann musst Du nur noch die folgenden beiden Punkte nachweisen.

Fachliche Vorraussetzungen zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses

  1. Dein Geschäftskonzept muss tragfähig sein und eine fachkundige Stelle muss Dir das bescheinigen.
    D.h. Du musst einen kompletten Business Plan bei der Arbeitsagentur vorlegen, von dem Dir eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass Du davon in absehbarer Zeit leben können wirst.
  2. Du musst die persönliche und fachliche  Qualifikation zur Führung des geplanten Unternehmens besitzen.
    D.h. Du musst nachweisen können, dass Du das nötige Know-how besitzt, um den Weg in die Selbständigkeit zu gehen. Dies kannst Du z.B. tun, in dem Du ein Existenzgründerseminar belegst.

Das sind natürlich zwei Punkte, die Du nicht so einfach und ohne fremde Hilfe bewältigen kannst.

Deshalb mein Tipp:

Gehe zu einer fachkundigen Stelle, und erzähle denen was Du vor hast!

Fachkundige Stellen sind z.B. die Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberatungen, Gründungszentren, Banken, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Hier findest Du auch die IHK, die für Dich zuständig ist.

Eine fachkundige Stelle, die ich sehr empfehlen kann ist die Existenzgründerhilfe, die mittlerweile in allen größeren deutschen Städten eine Niederlassung hat. Hier war ich auch schon einmal selber Kunde und wurde während meiner ersten Unternehmensgründung prima betraten.

Der Vorteil, den Du hast, wenn Du die Beantragung Deines Existenzgründungszuschuss nicht alleine machst, ist schnell erklärt.

Dort sitzen Experten, die das jeden Tag machen. Sie wissen, wie der Business Plan aussehen muss, damit er von er Arbeitsagentur als tragfähig anerkannt wird. Die Berater kennen die Sachbearbeiter bei den Arbeitsagenturen. Wenn der Berater der fachkundigen Stelle sagt, dass Dein Business Plan tragfähig ist, dann glaubt das das Arbeitsamt. 🙂

Wenn Du das auf eigene Faust probierst, wirst Du zwangsläufig irgendwelche Fristen versäumen, Deine eingereichten Unterlagen werden nicht komplett sein oder irgendetwas anderes wird schieflaufen.

Habt Ihr weitere Tipps zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses? Gibt es vielleicht jemanden, der das schon einmal erfolgreich alleine durchgezogen hat? Ich freue mich über Eure Kommentare.

 

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